Digital Storm GmbH, Sägestrasse 50, 5600 Lenzburg
1. Gegenstand der AGB
1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: «AGB») regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Digital Storm GmbH, Sägestrasse 50, 5600 Lenzburg (nachfolgend: «Digital Storm») und ihren Kunden (nachfolgend: «Kunde»).
Die Dienstleistungen von Digital Storm richten sich ausschliesslich an Unternehmen sowie natürliche Personen, welche den Vertrag im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschliessen. Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten für private oder familiäre Zwecke sind ausgeschlossen.
1.2 Mit Abschluss des Vertrages bestätigt der Kunde die Geltung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anwendbaren AGB.
Allfällige Geschäfts-, Einkaufs- oder sonstige allgemeine Bedingungen des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen und finden auch dann keine Anwendung, wenn Digital Storm diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sowie Zusicherungen oder Garantien sind nur verbindlich, wenn Digital Storm diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Die vorliegenden AGB bilden zusammen mit dem Bestellformular bzw. akzeptierten Angebot oder Vertrag, den Leistungsbeschreibungen, einem allfälligen Service Level Agreement («SLA») sowie, soweit anwendbar, dem Auftragsverarbeitungsvertrag («AVV») den jeweiligen Dienstleistungsvertrag.
Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Rangordnung:
- Bestellformular / akzeptiertes Angebot / individueller Vertrag
- AGB
- Service Level Agreement, ausschliesslich hinsichtlich ausdrücklich vereinbarter Service Levels
- Leistungsbeschreibungen
Der AVV geht diesen Bestimmungen ausschliesslich hinsichtlich spezifischer datenschutzrechtlicher Bearbeitungspflichten vor. Die Gewährleistungs-, Haftungsausschluss- und Haftungsbeschränkungsbestimmungen gemäss Ziff. 9 und 10 dieser AGB gelten jedoch auch für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem AVV, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
2. Beginn, Dauer und Beendigung des Dienstleistungsvertrages
2.1 Der Vertrag mit Digital Storm über die Nutzung ihrer Leistungen kommt mit Absenden des Online-Bestellformulars oder in anderer elektronischer Weise oder mit Unterzeichnung eines schriftlichen Bestellformulars bzw. Vertrag zustande.,
2.2 Der Dienstleistungsvertrag wird für eine Zeitdauer von 12 Monaten abgeschlossen, sofern nicht anders vereinbart.
2.3 Ohne Mitteilung erneuert sich der Dienstleistungsvertrag 3 Monate vor Ablauf automatisch um die gleiche vereinbarte Laufzeit. Eine Beendigung des Vertrages ist in jedem Fall erstmals auf Ende der im Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien festgelegten Mindestvertragsdauer möglich.
2.4 Digital Storm ist berechtigt, den Dienstleistungsvertrag aus wichtigem Grund jederzeit mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu kündigen oder Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde oder einer seiner Benutzer die Dienstleistungen oder damit bezogene Drittleistungen rechts-, vertrags- oder zweckwidrig nutzt, unberechtigten Dritten zugänglich macht, gegen diese AGB verstösst, die Sicherheit oder Stabilität der Dienstleistungen gefährdet oder Digital Storm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aus rechtlichen, regulatorischen, sicherheitsbezogenen oder vergleichbar wesentlichen Gründen nicht mehr zugemutet werden kann.
Ein zwingendes gesetzliches Recht des Kunden zur ausserordentlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses bleibt vorbehalten.
2.5 Bei Beendigung des Dienstleistungsvertrages endet das Recht des Kunden zur Nutzung der betroffenen Dienstleistungen mit Ablauf der bezahlten Vertragsdauer bzw. bei einer ausserordentlichen Beendigung mit deren Wirksamwerden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche von ihm weiterhin benötigten Daten vor Vertragsende mittels der von HOMER zur Verfügung gestellten Export- oder Zugriffsmöglichkeiten zu sichern. Digital Storm ist nach Vertragsende nicht verpflichtet, Kundendaten weiterhin zur Nutzung, zum Abruf oder zum Export bereitzuhalten.
Digital Storm ist berechtigt, Kundendaten nach Vertragsende aus den produktiven Systemen zu löschen. Daten in Sicherungskopien, Protokollen oder technisch bedingten Kopien können bis zum Ablauf der jeweils geltenden Backup-, Aufbewahrungs- und Löschzyklen fortbestehen und werden im Rahmen dieser Prozesse gelöscht oder überschrieben.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie abweichende Bestimmungen des AVV bleiben vorbehalten. Aus internen Sicherungskopien von Digital Storm ergibt sich kein Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung einzelner Daten.
3. Leistungen von Digital Storm
3.1 Digital Storm stellt ihre Dienstleistungen im Rahmen des Dienstleistungsvertrags mit dem Kunden und den betrieblich zur Verfügung stehenden Ressourcen bereit.
3.2 Die Leistungspflicht von Digital Storm, ergibt sich im konkreten aus den Leistungsbeschreibungen der Digital Storm sowie aus den übrigen Vertragsbestandteilen mit dem Kunden, falls vorhanden.
3.3 Digital Storm stellt HOMER grundsätzlich zur Nutzung über das Internet bereit. Eine bestimmte, ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird jedoch nur geschuldet, wenn und soweit diese in einem ausdrücklich vereinbarten Service Level Agreement («SLA») zugesichert wurde. Ohne ausdrückliches SLA besteht insbesondere kein Anspruch auf eine bestimmte Mindestverfügbarkeit, bestimmte Antwort- oder Wiederherstellungszeiten oder eine jederzeitige Erreichbarkeit einzelner Funktionen.
3.4 Digital Storm bietet Support grundsätzlich während ihrer üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag, 09.00–17.00 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen Feiertage und der kantonalen Feiertage am Sitz von Digital Storm.
Art, Umfang, Priorisierung und Zeitpunkt der Bearbeitung von Supportanfragen liegen im angemessenen Ermessen von Digital Storm. Bestimmte Reaktions-, Bearbeitungs-, Lösungs- oder Wiederherstellungszeiten werden ausschliesslich geschuldet, wenn diese ausdrücklich in einem SLA vereinbart wurden.
Ausserhalb der Geschäftszeiten besteht ohne ausdrückliche anderslautende Vereinbarung kein Anspruch auf Support.
3.5 Digital Storm ist berechtigt, Wartungs-, Sicherheits-, Update-, Migrations- und sonstige technische Arbeiten durchzuführen, welche die Verfügbarkeit von HOMER vorübergehend einschränken können. Bei dringenden Sicherheits-, Stabilitäts- oder Betriebsproblemen können Arbeiten und Unterbrüche ohne vorgängige Ankündigung erfolgen. Solche Unterbrüche sowie Einschränkungen aufgrund von Umständen ausserhalb des Einflussbereichs von Digital Storm stellen keine Vertragsverletzung dar und werden bei allfälligen Verfügbarkeitsberechnungen nicht berücksichtigt, soweit ein SLA nichts anderes vorsieht.
3.6 HOMER kann Funktionen, Daten, Dienste, Schnittstellen, APIs, Software oder Infrastruktur von Drittanbietern einbinden oder mit solchen Diensten kommunizieren. Digital Storm hat keinen Einfluss auf die dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionsweise, Qualität, Sicherheit, Datenqualität, Schnittstellen, Geschäftsbedingungen oder Preisgestaltung solcher Drittanbieter.
Digital Storm übernimmt keine Gewähr dafür, dass Drittanbieter oder deren Schnittstellen dauerhaft verfügbar bleiben, unverändert fortgeführt werden oder mit HOMER kompatibel bleiben. Änderungen, Einschränkungen, Fehler, Verzögerungen, Sperrungen oder die Einstellung von Drittleistungen oder Schnittstellen können zu Einschränkungen oder zum Wegfall entsprechender HOMER-Funktionen führen.
Digital Storm ist berechtigt, Integrationen oder Drittleistungen jederzeit anzupassen, zu ersetzen, einzuschränken oder einzustellen, insbesondere wenn dies aufgrund von Änderungen, Vorgaben, technischen Voraussetzungen, Kosten, Sicherheitsanforderungen oder Entscheidungen eines Drittanbieters erforderlich oder für Digital Storm wirtschaftlich oder technisch nicht mehr zumutbar ist.
Für Störungen, Fehler, Datenverluste, falsche oder verspätete Daten oder sonstige Schäden, deren Ursache im Verantwortungsbereich eines Drittanbieters liegt, haftet Digital Storm nur nach Massgabe von Ziff. 10.
3.7 Angaben auf Websites, in Präsentationen, Demonstrationen, Roadmaps, Dokumentationen, Marketingunterlagen, Verkaufsgesprächen oder sonstigen allgemeinen Informationen von Digital Storm dienen der allgemeinen Beschreibung von HOMER und begründen keine Garantie, Zusicherung oder Verpflichtung hinsichtlich bestimmter Eigenschaften, Funktionen, Ergebnisse, Termine oder zukünftiger Entwicklungen.
Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Eigenschaften oder Leistungen besteht nur, soweit diese ausdrücklich in einem individuellen Vertrag mit dem Kunden als verbindlich vereinbart wurden.
Insbesondere besteht kein Anspruch auf die Umsetzung angekündigter, geplanter, getesteter oder demonstrierter Funktionen oder auf den unveränderten bzw. dauerhaften Fortbestand bestehender Funktionen.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Für den IT Verantwortlichen / primären System-Administrator des Kunden steht die Digital Storm zu Bürozeiten zur Verfügung. Weitere Benutzer gelangen indirekt über diesen an unseren Support, soweit nicht anders vereinbart. Für die Benutzer wie auch den primären System-Administrator stehen Anleitungen zur Verfügung, welche als erste Anlaufstelle berücksichtigt werden sollen,
4.2 Mit Vertragsschluss verpflichtet sich der Kunde zur Abnahme und Bezahlung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen/Produkte. Der Kunde kann jederzeit Anpassungen am Leistungsumfang «nach oben» (grössere Pakete) vornehmen. Die Reduktion «nach unten», auf ein günstigeres Paket ist auf das Ende der aktuellen Vertragsperiode möglich. Unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist.
4.3 Der Kunde verzichtet auf die Verbreitung von Informationen und Bildmaterial mit rechtswidrigem Inhalt. Der Kunde nutzt die Dienste der Digital Storm nicht auf illegale oder zweckentfremdende Weise. Es ist insbesondere, jedoch nicht abschliessend untersagt:
- Nachrichten / Messaging Funktionen (insbesondere SMS) zweckentfremdend zu nutzen.
- Funktionen der künstlichen Intelligenz zweckentfremdend zu nutzen
- Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB
- Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261 StGB
- Anleitungen oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten
- Ehrverletzende Äusserungen über Dritte oder persönlichkeitsverletzende Publikationen
- Informationen, die Urheberrechte, verwandte Schutzrechte oder andere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen.
- Die Digital Storm-Dienste nicht zur Schädigung oder Belästigung Dritter, insbesondere nicht unbefugtes Eindringen in fremde Systeme (Hacking), Verbreitung von Viren jeder Art oder durch unverlangte Zusendung von E-Mails (Spamming, Junk-Mail und dgl.) zu nutzen
- Die Bereitstellung von urheberrechtlich geschütztem Inhalt ist verboten, ausser der Betreiber ist im Besitz rechtsgültiger Lizenzen, welche ihm den Vertrieb in der Schweiz gestatten. Solche Lizenzen sind Digital Storm auf Aufforderung hin vorzulegen.
- Mail- und Newsheader sowie IP-Adressen zu fälschen;
- Download Seiten oder Seiten, welche hohen Traffic auslösen, zu betreiben.
- Download / Synchronisations Ordner oder Ordner, welche hohen Traffic auslösen, zu betreiben.
4.4 HOMER kann automatisierte Prozesse ausführen und insbesondere Daten importieren, zusammenführen, berechnen, auswerten oder weiterverarbeiten sowie Rechnungen, Angebote, Lizenzmengen, Verbrauchsdaten, Preise, Leistungen, Zeiterfassungen, Reports oder andere geschäftsrelevante Informationen erzeugen oder an Drittsysteme übermitteln.
Der Kunde bleibt für die fachliche und kaufmännische Kontrolle sowie für die Richtigkeit und Freigabe solcher Ergebnisse verantwortlich. Er ist verpflichtet, insbesondere Rechnungen, Abrechnungsgrundlagen, Lizenzmengen, Verbrauchsdaten, Preise, Steuern und sonstige geschäftsrelevante Angaben vor deren rechtsverbindlicher Verwendung oder Weiterleitung angemessen zu überprüfen.
Aktiviert der Kunde Funktionen, mit denen Vorgänge ohne vorgängige manuelle Freigabe automatisiert ausgeführt oder an Dritte übermittelt werden, erfolgt dies auf Verantwortung des Kunden.
Digital Storm übernimmt keine Gewähr dafür, dass von Kunden oder Drittanbietern bereitgestellte oder automatisiert bezogene Daten vollständig, aktuell oder fehlerfrei sind. Für Schäden aus automatisierten Prozessen gilt Ziff. 10.
4.5 HOMER kann Funktionen auf Basis künstlicher Intelligenz («KI») bereitstellen. KI-generierte Inhalte und Ergebnisse werden automatisiert erzeugt und können insbesondere fehlerhaft, unvollständig, ungenau, irreführend, nicht aktuell oder für den vorgesehenen Zweck ungeeignet sein.
Digital Storm übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Einzigartigkeit, Rechtmässigkeit oder Eignung KI-generierter Ergebnisse.
Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Inhalte vor ihrer Verwendung angemessen zu prüfen und bleibt allein für sämtliche Entscheidungen, Handlungen, Veröffentlichungen und sonstigen Verwendungen verantwortlich, die auf solchen Ergebnissen beruhen. KI-generierte Ergebnisse dürfen insbesondere nicht ungeprüft als alleinige Grundlage für rechtsverbindliche, sicherheitskritische, finanzielle oder sonstige wesentliche Entscheidungen verwendet werden.
Soweit für KI-Funktionen Drittanbieter eingesetzt werden, gelten zusätzlich Ziff. 3.6 und hinsichtlich der Bearbeitung von Personendaten der AVV.
4.6 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Verwaltung und angemessene Absicherung seiner Benutzerkonten, Benutzerrollen, Berechtigungen, Zugangsdaten, Passwörter, Authentifizierungsmittel, API-Schlüssel, Tokens, Integrationen und angebundenen Benutzer- oder Drittkonten.
Der Kunde ist verpflichtet, Zugänge ausschliesslich berechtigten Personen zur Verfügung zu stellen, angemessene Sicherheitsmassnahmen zu verwenden und Berechtigungen regelmässig zu überprüfen.
Handlungen, welche unter Verwendung eines dem Kunden oder seinen Benutzern zugeordneten Zugangs vorgenommen werden, werden dem Kunden zugerechnet.
Vermutete oder tatsächliche Kompromittierungen von Zugängen, Zugangsdaten oder Authentifizierungsmitteln sind Digital Storm unverzüglich zu melden. Der Kunde ist verpflichtet, betroffene Zugänge nach Möglichkeit unverzüglich zu sperren, Zugangsdaten zu ändern oder andere zumutbare Sicherungsmassnahmen zu treffen.
Digital Storm haftet für Schäden im Zusammenhang mit kompromittierten Zugangsdaten, fehlerhaften oder übermässigen Berechtigungen, Fehlkonfigurationen oder Handlungen von Benutzern des Kunden ausschliesslich nach Massgabe von Ziff. 10.
5. Preise, Vergütungen, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
5.1 Alle vereinbarten Preise für Digital Storm-Dienste lauten auf Schweizer Franken und verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und sonstigen öffentlichen Abgaben.
5.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Allfällige Einwände gegen die Rechnung sind innerhalb der Zahlungsfrist vom Kunden schriftlich zu erheben, ansonsten gilt die Rechnung als genehmigt.
5.3 Die Preise für die Digital Storm-Dienste ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste. Preis-änderungen werden dem Kunden so früh wie möglich mitgeteilt. Digital Storm kann während der Vertragslaufzeit jederzeit Preisänderungen vornehmen, wenn sich Kostenfaktoren verändert haben. Dasselbe Recht hat Digital Storm im Fall eines ungewöhnlich intensiven oder besondere Kosten verursachenden Umfangs der Nutzung der Digital Storm-Dienste durch den Kunden.
5.4 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Digital Storm. Digital Storm kann im zuständigen Register einen Eigentumsvorbehalt eintragen lassen. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware durch den Kunden ist unzulässig. Immaterialgüterrechte gehen nicht vor vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Digital Storm als Eigentümerin bzw. Berechtigte, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das Eigentum der Digital Storm durch Verbindung oder Veräusserung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden – bei Verbindung wertanteilsmässig – auf Digital Storm übergehen.
5.5 Leistungen die unlimitiert angeboten werden (insbesondere aber nicht abschliessend: Speicher, Traffic, Rechenleistung, Support. SMS Nachrichten, KI Abfragen, usw.) unterliegen der Fair Use Policy. Fair Use Policy bedeutet, dass ein Kunde das Doppelte der bezogenen Leistung des Durchschnitts vergleichbarer Kunden nicht überschreitet. Ist dies trotzdem der Fall kann dies zu Mehrkosten führen.
6. Verzug
6.1 Digital Storm ist berechtigt, den Zugang des Kunden oder einzelner Benutzer zu HOMER ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren oder Funktionen einzuschränken, wenn
a) fällige Forderungen nicht fristgerecht bezahlt wurden;
b) der Kunde oder ein Benutzer gegen den Vertrag, diese AGB oder anwendbares Recht verstösst;
c) ein begründeter Verdacht auf Missbrauch, unbefugte Nutzung, kompromittierte Zugangsdaten oder eine Gefährdung der Sicherheit oder Stabilität der Systeme besteht;
d) die Nutzung des Kunden zu einer aussergewöhnlichen technischen Belastung oder Gefährdung der Systeme führt;
e) eine Sperrung aufgrund von Vorgaben, Einschränkungen oder Massnahmen eines Drittanbieters erforderlich wird; oder
f) Digital Storm die Sperrung aus Sicherheits-, Compliance- oder rechtlichen Gründen für erforderlich hält.
Soweit die Umstände dies erlauben, informiert Digital Storm den Kunden über die Sperrung und deren Grund. Bei dringenden Fällen kann die Sperrung ohne vorgängige Mitteilung erfolgen.
Eine berechtigte Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht und begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Schadenersatz. Für eine Wiederaufschaltung nach einem vom Kunden verursachten Sperrgrund kann Digital Storm den entstandenen Aufwand sowie eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 50.00 verrechnen.
6.2 Bei Zahlungsverzug erhebt Digital Storm einen Verzugszins in Höhe von 12%.
6.3 Kommt der Kunde mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines Teils davon in Verzug, kann Digital Storm das Vertragsverhältnis 60 Tage nach Rechnungsstellung fristlos kündigen.
6.4 Inkassokosten sowie Anwalts- und Gerichtskosten hat der Kunde der Digital Storm zu erstatten.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs behält sich Digital Storm vor. Für Mahnungen kann Digital Storm Mahngebühren von mindestens CHF 20.00 pro Mahnung erheben.
7. Verrechnungs- und Retentionsrecht, Abtretung, Übertragung
7.1 Digital Storm kann ihre Forderung mit Gegenforderungen des Kunden verrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Digital Storm zu verrechnen.
7.2 Der Kunde verpflichtet sich, auf die Geltendmachung von Retentionsrechten gegenüber Digital Storm zu verzichten.
7.3 Der Kunde darf den Vertrag sowie einzelne Rechte, Forderungen oder Pflichten daraus ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Digital Storm weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten oder übertragen.
Digital Storm ist berechtigt, den Vertrag sowie einzelne oder sämtliche daraus entstehenden Rechte, Forderungen und Pflichten ohne Zustimmung des Kunden auf verbundene Unternehmen, Rechtsnachfolger, Erwerber von HOMER oder des betreffenden Geschäftsbereichs oder andere Dritte zu übertragen oder abzutreten. Der Kunde stimmt einer solchen Übertragung oder Abtretung bereits mit Vertragsschluss zu.
8. Immaterialgüterrechte
8.1 Digital Storm gewährt dem Kunden für die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses ein beschränktes, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, HOMER im vereinbarten Umfang ausschliesslich für die eigenen geschäftlichen Zwecke des Kunden zu nutzen. Das Nutzungsrecht endet automatisch mit Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.
Sämtliche Rechte an HOMER, insbesondere an Software, Quellcode, Datenbankstrukturen, Designs, Benutzeroberflächen, Dokumentationen, Marken, Konzepten, Methoden und Weiterentwicklungen, verbleiben bei Digital Storm oder den jeweiligen Rechteinhabern. Dem Kunden werden keine darüber hinausgehenden Rechte eingeräumt.
8.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist es dem Kunden insbesondere untersagt, HOMER oder Teile davon zu kopieren, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, technische Schutzmassnahmen zu umgehen, Quellcode abzuleiten, automatisiert auszulesen oder Dritten zugänglich zu machen, soweit dies nicht für die vertragsgemässe Nutzung ausdrücklich vorgesehen ist. Ebenfalls unzulässig sind die Weitervermietung, der Weiterverkauf oder die Bereitstellung von HOMER als eigene Dienstleistung gegenüber Dritten ohne schriftliche Zustimmung von Digital Storm.
8.3 Werden gegenüber dem Kunden Ansprüche Dritter wegen einer behaupteten Verletzung von Immaterialgüterrechten durch HOMER geltend gemacht, hat der Kunde Digital Storm unverzüglich schriftlich zu informieren und sämtliche für die Beurteilung und Verteidigung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Digital Storm keine Ansprüche anerkennen, Vergleiche abschliessen oder sonstige Verpflichtungen eingehen, welche Digital Storm betreffen oder belasten könnten.
8.4 Im Falle einer behaupteten oder tatsächlichen Verletzung von Immaterialgüterrechten ist Digital Storm nach eigenem Ermessen berechtigt, die betroffene Funktion oder Dienstleistung anzupassen, zu ersetzen, einzuschränken oder einzustellen, ein entsprechendes Nutzungsrecht zu beschaffen oder das betroffene Vertragsverhältnis ganz oder teilweise zu beenden. Digital Storm ist nicht verpflichtet, eine bestimmte dieser Massnahmen zu ergreifen.
8.5 Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt Digital Storm keine Gewähr dafür, dass HOMER oder dessen Nutzung in jeder vom Kunden vorgesehenen Kombination, Konfiguration, Rechtsordnung oder Verwendungsart frei von Rechten Dritter ist.
Digital Storm haftet insbesondere nicht für Ansprüche, die auf Kundendaten, Vorgaben oder Anweisungen des Kunden, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, einer nicht vertragsgemässen Nutzung oder der Kombination von HOMER mit nicht von Digital Storm bereitgestellten Produkten, Systemen, Daten oder Dienstleistungen beruhen.
Sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Immaterialgüterrechten richten sich im Übrigen ausschliesslich nach Ziff. 10.
9. Gewährleistung
9.1 Digital Storm trifft angemessene und risikogerechte technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der von ihr betriebenen Systeme und der darin bearbeiteten Daten. Digital Storm gewährleistet jedoch weder eine absolute Sicherheit noch einen vollständigen Schutz der Dienstleistungen oder Daten vor Cyberangriffen, Schadsoftware, Ransomware, DDoS-Angriffen, unbefugten Zugriffen, Sicherheitslücken, kompromittierten Zugangsdaten oder sonstigen Eingriffen Dritter. Das Auftreten eines solchen Ereignisses begründet für sich allein weder einen Mangel der Dienstleistung noch eine Haftung von Digital Storm.
9.2 Verkauft Digital Storm Drittprodukte (insbesondere Hard- und Software) an den Kunden, stehen dem Kunden dieselben Herstellergewährleistungen zu wie Digital Storm. Aufwendungen von Digital Storm aus Folgeschäden infolge mangelhafter Hard- oder Software fallen nicht unter die Herstellergarantie. Ebenso wenig fallen Aufwendungen, die nach Lieferung von Hard- und Software Dritter von Digital Storm beim Kunden erbracht werden, unter die Herstellergarantie. Dazu gehören insbesondere die Neuinstallation von Programmen, Konfiguration von Hardwareteilen und sonstige, in Zusammenhang mit der Lieferung der Hard- und Software stehende Aufwendungen. Diese Aufwendungen sind vom Kunden der Digital Storm gemäss der aktuellen Preisliste zu ersetzen.
9.3 Garantieleistungen werden grundsätzlich während der normalen Geschäftsöffnungszeiten am Domizil von Digital Storm durch entsprechend geschultes Fachpersonal erbracht. Bei Digital Storm anfallende, notwendige Transport- und/oder Reisekosten zur Erbringung von Garantieleistungen gehen zu Lasten des Kunden.
9.4 Fehler, Funktionsstörungen oder Einschränkungen von HOMER begründen, soweit gesetzlich zulässig, keinen Anspruch des Kunden auf Minderung, Rückerstattung, Ersatzvornahme, Rücktritt, Kündigung oder Schadenersatz.
Digital Storm ist berechtigt, einen von ihr zu vertretenden und reproduzierbaren wesentlichen Mangel nach eigenem Ermessen durch Korrektur, Workaround, Update, Austausch, Einschränkung oder Änderung der betroffenen Funktion zu beheben.
Kann oder will Digital Storm einen wesentlichen Mangel nicht beheben, ist Digital Storm berechtigt, die betroffene Funktion oder Dienstleistung einzuschränken, einzustellen oder das betroffene Vertragsverhältnis zu beenden. Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben bestehen. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Entgelte erfolgt nur, soweit dies nach zwingendem Recht erforderlich ist. Weitergehende Ansprüche richten sich ausschliesslich nach Ziff. 10.
9.5 Digital Storm übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine Gewähr für die dauerhafte Integrität, Vollständigkeit, Verfügbarkeit oder Wiederherstellbarkeit von Kundendaten sowie für deren versehentliche Offenlegung, Veränderung, Beschädigung oder Löschung.
HOMER ist kein Backup-, Archivierungs- oder Records-Management-System. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, von ihm benötigte Daten in einem seinen Anforderungen entsprechenden Umfang ausserhalb von HOMER zu sichern und zu archivieren.
Allfällige interne Sicherungskopien von Digital Storm dienen ausschliesslich betrieblichen Zwecken, insbesondere der Wiederherstellung der Plattform nach technischen Störungen, und begründen keinen Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung einzelner Daten. Für allfällige Schäden gilt ausschliesslich Ziff. 10.
9.6 Der Kunde muss Rügen innert 30 Tagen anbringen, ansonsten gelten die Gewährleistungsrechte als verwirkt.
9.7 Jegliche über Ziff. 9 hinausgehende Gewährleistung wird wegbedungen.
10. Haftung von Digital Storm
10.1 Digital Storm haftet unbeschränkt nur, soweit eine Beschränkung oder ein Ausschluss der Haftung nach zwingendem Recht unzulässig ist, insbesondere für Schäden, die durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Digital Storm verursacht wurden.
10.2 Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung von Digital Storm für leichte Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen.
10.3 Soweit eine Haftung von Digital Storm trotz der in diesen AGB vorgesehenen Haftungsausschlüsse besteht und gesetzlich beschränkt werden darf, ist die gesamte kumulierte Haftung von Digital Storm aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, unabhängig von Anzahl, Zeitpunkt und Rechtsgrund der Ansprüche, insgesamt auf den durchschnittlichen monatlichen Betrag der vom Kunden für die betroffenen HOMER-Dienstleistungen während der dem schädigenden Ereignis vorangegangenen zwölf Monate geschuldeten Abonnementsgebühren begrenzt. Bestand das Vertragsverhältnis weniger als zwölf Monate, ist der Durchschnitt der bis dahin geschuldeten monatlichen Abonnementsgebühren massgebend.
10.4 Soweit gesetzlich zulässig, haftet Digital Storm insbesondere nicht für indirekte oder mittelbare Schäden, Folgeschäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatz- oder Ertragsausfälle, Betriebsunterbrüche, Produktionsausfälle, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, Reputationsschäden, Ansprüche Dritter, Kosten der Datenwiederherstellung sowie den Verlust, die Beschädigung, Veränderung oder Offenlegung von Daten.
10.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Schäden im Zusammenhang mit Cyberangriffen, Datensicherheitsverletzungen, Datenverlusten, Kommunikations- oder Übertragungsfehlern, Fehlfunktionen oder Ausfällen von Drittanbietern, Cloud-Infrastrukturen, Schnittstellen, APIs, Integrationen, künstlicher Intelligenz, automatisierten Prozessen sowie fehlerhaften oder unvollständigen Daten Dritter, soweit die Ursache nicht auf einem Verhalten von Digital Storm beruht, für welches die Haftung nach zwingendem Recht weder ausgeschlossen noch beschränkt werden darf.
10.6 Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung von Digital Storm für Handlungen und Unterlassungen ihrer Organe, Mitarbeitenden, Hilfspersonen, Beauftragten, Subunternehmer und sonstigen zur Vertragserfüllung beigezogenen Dritten ausgeschlossen.
Soweit eine solche Haftung nach anwendbarem Recht nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, gelten die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen dieser Ziff. 10.
Sämtliche Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen dieser AGB gelten, soweit gesetzlich zulässig, auch unmittelbar zugunsten der Organe, Mitarbeitenden, Hilfspersonen, Beauftragten und Subunternehmer von Digital Storm.
10.7 Die Bestimmungen dieser Ziff. 10 gelten unabhängig vom geltend gemachten Rechtsgrund für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und sämtlichen dazugehörigen Vertragsbestandteilen.
Sie gelten insbesondere auch für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Bestellformular, akzeptierten Angeboten oder Verträgen, Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements («SLA»), Auftragsverarbeitungsverträgen («AVV»), Datenschutz, Datensicherheit, Vertraulichkeit, Integrationen, Drittleistungen und sonstigen Neben- oder Zusatzvereinbarungen.
Abweichende oder weitergehende Haftungsregelungen gelten nur, wenn Digital Storm diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
10.8 Ausschliessliche Vertragspartnerin des Kunden und alleinige Schuldnerin sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen ist Digital Storm. Gesellschafter, Geschäftsführer, Organe, Mitarbeitende, Beauftragte und Hilfspersonen von Digital Storm übernehmen gegenüber dem Kunden keine persönliche Garantie, Bürgschaft oder sonstige persönliche Verpflichtung.
Soweit gesetzlich zulässig, sind Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ausschliesslich gegenüber Digital Storm geltend zu machen. Zwingende gesetzliche Ansprüche gegen natürliche Personen bleiben vorbehalten.
11. Haftung des Kunden
11.1 Der Kunde ist allein verantwortlich für die von ihm, seinen Benutzern oder über von ihm angebundene Systeme in HOMER eingegebenen, übermittelten, importierten, erzeugten oder sonst wie zur Bearbeitung bereitgestellten Daten und Inhalte («Kundendaten»). Dies umfasst insbesondere deren Rechtmässigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sowie die Berechtigung zu deren Erhebung, Nutzung, Bearbeitung und Übermittlung.
11.2 Der Kunde gewährleistet, dass er über sämtliche für die Bearbeitung der Kundendaten erforderlichen Rechtsgrundlagen, Einwilligungen, Bewilligungen und Berechtigungen verfügt, seine Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen erfüllt und durch die Nutzung von HOMER keine gesetzlichen, regulatorischen, vertraglichen oder sonstigen Rechte Dritter verletzt. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, seine Mitarbeitenden, Kunden und sonstigen betroffenen Personen in erforderlichem Umfang über die Datenbearbeitung zu informieren.
11.3 Der Kunde hält Digital Storm sowie deren Organe, Mitarbeitende und Beauftragte, soweit gesetzlich zulässig, von Ansprüchen Dritter sowie damit verbundenen angemessenen Kosten und Aufwendungen schadlos, die aufgrund einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden oder seine Benutzer entstehen.
Dies gilt insbesondere für Ansprüche im Zusammenhang mit vom Kunden bereitgestellten oder bearbeiteten Daten und Inhalten, fehlenden Einwilligungen oder Berechtigungen, Verletzungen von Datenschutz-, Persönlichkeits-, Immaterialgüter- oder Geheimhaltungsrechten, rechtswidriger Kommunikation oder der unzulässigen Nutzung von Drittleistungen.
Die Freistellung gilt nicht, soweit der betreffende Anspruch nachweislich durch ein Verhalten von Digital Storm verursacht wurde, für welches Digital Storm nach zwingendem Recht einzustehen hat.
Der Kunde unterstützt Digital Storm bei der Abwehr entsprechender Ansprüche angemessen und stellt die hierfür erforderlichen Informationen unverzüglich zur Verfügung.
12. Force Majeur
12.1 Für Leistungsverzögerungen oder -störungen und Schäden, die aufgrund von Ereignissen entstehen, die von Digital Storm nicht zu vertreten sind oder welche die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die auch nicht abwendbar sind, wie Naturkatastrophen jeder Art, Aufruhr, Blockade, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Erdbeben, Geiselnahme, Krieg, Revolution, Sabotage, Streiks, Terrorismus, Verkehrsunfälle oder Produktionsstörungen, wie der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, haftet die Digital Storm nicht.
13. Datenschutz und Informationssicherheit
13.1 Digital Storm bearbeitet Personendaten in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO). Soweit Digital Storm Personendaten für eigene Zwecke bearbeitet, richtet sich die Bearbeitung zusätzlich nach der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Digital Storm.
13.2 Soweit Digital Storm im Rahmen der HOMER-Dienstleistungen Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, handelt Digital Storm als Auftragsbearbeiter und der Kunde als Verantwortlicher, soweit sich aus dem anwendbaren Datenschutzrecht im konkreten Fall keine andere Rollenverteilung ergibt. Für diese Bearbeitungen gilt der jeweils vereinbarte Auftragsverarbeitungsvertrag («AVV»). Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem AVV gehen hinsichtlich spezifischer datenschutzrechtlicher Bearbeitungspflichten die Bestimmungen des AVV vor. Die Bestimmungen gemäss Ziff. 9 und 10 bleiben vorbehalten.
13.3 Stellt Digital Storm eine Verletzung der Datensicherheit betreffend Personendaten fest, die Digital Storm im Auftrag des Kunden bearbeitet, informiert Digital Storm den Kunden nach Massgabe der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und des AVV so rasch als möglich. Die Beurteilung, ob und in welchem Umfang eine Meldung an Behörden oder eine Information betroffener Personen erforderlich ist, obliegt dem Kunden als Verantwortlichem, soweit das anwendbare Recht nichts anderes vorsieht. Digital Storm unterstützt den Kunden im gesetzlich oder gemäss AVV erforderlichen Umfang. Vorbehalten bleiben die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gemäss Ziff. 10.
14. Vertraulichkeit
14.1 Die Parteien verpflichten sich, als vertraulich bezeichnete Informationen des Vertragspartners geheim zu halten und namentlich nicht befugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Insbesondere gilt der Inhalt von Verträgen inkl. Anhänge als vertraulich.
14.2 Digital Storm ist berechtigt, Informationen und Daten des Kunden an Behörden, Gerichte oder andere Dritte herauszugeben oder diesen zugänglich zu machen, soweit Digital Storm hierzu nach anwendbarem Recht verpflichtet oder berechtigt ist oder soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Digital Storm, zur Durchsetzung eigener Ansprüche oder zur Abwehr von Ansprüchen Dritter erforderlich und rechtlich zulässig ist.
14.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist Digital Storm nicht verpflichtet, gegen behördliche oder gerichtliche Auskunfts-, Editions-, Sicherungs- oder Herausgabeverlangen Rechtsmittel einzulegen, deren Rechtmässigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen oder sonstige Massnahmen zu deren Verhinderung zu ergreifen.
Digital Storm ist ebenfalls nicht verpflichtet, den Kunden über entsprechende Anfragen oder Herausgaben vorgängig oder nachträglich zu informieren, soweit eine solche Information gesetzlich untersagt ist oder Digital Storm hierzu gesetzlich nicht verpflichtet ist.
Digital Storm haftet für Folgen einer rechtmässigen Herausgabe von Informationen oder Daten ausschliesslich nach Massgabe von Ziff. 10.
Sämtliche Digital Storm im Zusammenhang mit behördlichen, gerichtlichen oder vergleichbaren Anfragen entstehenden Aufwendungen können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, soweit die Anfrage oder das zugrunde liegende Verfahren den Kunden, dessen Daten oder dessen Nutzung der Dienstleistungen betrifft und eine Verrechnung gesetzlich zulässig ist.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Erfüllungsort ist CH-5600 Lenzburg.
15.2 Sollten Bestimmungen der vorliegenden AGB nichtig oder rechtsunwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen weiter. In diesem Fall werden nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmungen durch rechtswirksame ersetzt, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen jenen der unwirksamen so nahe kommen wie rechtlich möglich.
15.3 Digital Storm ist berechtigt, HOMER sowie dessen Funktionen, Benutzeroberflächen, technische Architektur, APIs, Integrationen, Prozesse und Leistungsumfang jederzeit weiterzuentwickeln, anzupassen, zu erweitern, einzuschränken, zu ersetzen oder einzustellen. Dies gilt insbesondere aufgrund technischer Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen, regulatorischer Vorgaben, Änderungen von Drittanbietern, veränderter Marktbedingungen oder aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen.
Digital Storm schuldet keinen unveränderten Fortbestand einzelner Funktionen, Integrationen, Benutzeroberflächen, Prozesse oder technischer Ausgestaltungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Änderungen dürfen ohne vorgängige oder nachträgliche individuelle Mitteilung an den Kunden vorgenommen werden. Digital Storm ist insbesondere nicht verpflichtet, den Kunden über Änderungen einzelner Funktionen, Integrationen oder technischer Komponenten zu informieren.
Digital Storm ist zudem berechtigt, diese AGB aufgrund rechtlicher, regulatorischer, sicherheitsbezogener, technischer, wirtschaftlicher oder betrieblicher Entwicklungen jederzeit anzupassen. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website von Digital Storm bzw. HOMER veröffentlicht. Eine individuelle Mitteilung an den Kunden ist nicht erforderlich.
Änderungen gelten für neu abgeschlossene Verträge mit ihrer Veröffentlichung und für bestehende Vertragsverhältnisse spätestens ab Beginn der nächsten Vertragsperiode. Änderungen, die aufgrund zwingender rechtlicher oder regulatorischer Anforderungen, aus Sicherheitsgründen oder zur Aufrechterhaltung oder Weiterentwicklung der Dienstleistungen erforderlich sind, können, soweit gesetzlich zulässig, bereits ab dem von Digital Storm bestimmten Zeitpunkt gelten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die jeweils aktuelle Fassung der AGB einzusehen.
15.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten und Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB, dem Dienstleistungsvertrag oder sonstigen Vertragsbestandteilen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Digital Storm.
15.5 Sämtliche vertraglichen und ausservertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
V 1.8 (26. August 2026)