{"id":181,"date":"2024-03-13T14:17:03","date_gmt":"2024-03-13T14:17:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.homer.center\/privacy-policy\/"},"modified":"2026-08-26T12:39:07","modified_gmt":"2026-08-26T12:39:07","slug":"auftragsverarbeitungsvertrag","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.homer.center\/de\/auftragsverarbeitungsvertrag\/","title":{"rendered":"AVV"},"content":{"rendered":"<h1>Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)<\/h1>\n<p>Digital Storm GmbH, S\u00e4gestrasse 50, 5600 Lenzburg, Schweiz<\/p>\n<h2>1. Gegenstand und Geltungsbereich<\/h2>\n<p><strong>1.1<\/strong> Diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung (\u00abAVV\u00bb) regelt die Bearbeitung von Personendaten durch die Digital Storm GmbH (\u00abDigital Storm\u00bb) im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Plattform HOMER durch den Kunden.<\/p>\n<p><strong>1.2<\/strong> Dieser AVV erg\u00e4nzt den zwischen Digital Storm und dem Kunden bestehenden Dienstleistungsvertrag einschliesslich der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (\u00abAGB\u00bb). Er gilt ausschliesslich, soweit Digital Storm Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet.<\/p>\n<p><strong>1.3<\/strong> Soweit Digital Storm Personendaten f\u00fcr eigene Zwecke bearbeitet, insbesondere zur Vertragsadministration, Abrechnung, Sicherstellung, Missbrauchs- und Betrugspr\u00e4vention, internen Unternehmensorganisation, Erf\u00fcllung eigener gesetzlicher Pflichten oder Wahrung eigener Rechtsanspr\u00fcche, erfolgt diese Bearbeitung nicht im Auftrag des Kunden. F\u00fcr solche Bearbeitungen handelt Digital Storm im Rahmen des anwendbaren Datenschutzrechts in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung.<\/p>\n<p><strong>1.4<\/strong> Anonymisierte Daten, bei denen eine Identifizierung betroffener Personen nicht mehr m\u00f6glich ist, gelten nicht als Personendaten im Sinne dieses AVV. Digital Storm darf solche anonymisierten oder aggregierten Daten insbesondere f\u00fcr statistische Zwecke, Analyse, Produktentwicklung und Verbesserung der Dienstleistungen verwenden.<\/p>\n<p><strong>1.5<\/strong> F\u00fcr Begriffe wie \u00abPersonendaten\u00bb, \u00abVerantwortlicher\u00bb, \u00abAuftragsbearbeiter\u00bb, \u00abBearbeitung\u00bb und vergleichbare Begriffe gelten die Definitionen des jeweils anwendbaren Datenschutzrechts.<\/p>\n<hr \/>\n<h2>2. Rollen und Verantwortung der Parteien<\/h2>\n<p><strong>2.1<\/strong> Der Kunde handelt hinsichtlich der im Rahmen von HOMER bearbeiteten Personendaten entweder als Verantwortlicher oder als Auftragsbearbeiter eines Dritten. Digital Storm handelt entsprechend als Auftragsbearbeiter bzw. Unterauftragsbearbeiter.<\/p>\n<p><strong>2.2<\/strong> Der Kunde tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr die Rechtm\u00e4ssigkeit der Bearbeitung der Kundendaten sowie f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit der Beauftragung von Digital Storm.<\/p>\n<p>Dies umfasst insbesondere die Verantwortung f\u00fcr:<\/p>\n<p>a) die Festlegung der Zwecke und zul\u00e4ssigen Mittel der Bearbeitung;<\/p>\n<p>b) das Vorliegen s\u00e4mtlicher erforderlichen Rechtsgrundlagen, Einwilligungen, Bewilligungen und sonstigen Berechtigungen;<\/p>\n<p>c) die Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Informations- und Transparenzpflichten gegen\u00fcber betroffenen Personen;<\/p>\n<p>d) die Zul\u00e4ssigkeit der Erhebung, Eingabe, \u00dcbermittlung, Speicherung und sonstigen Bearbeitung der Kundendaten;<\/p>\n<p>e) die Festlegung angemessener Aufbewahrungs- und L\u00f6schfristen;<\/p>\n<p>f) die Rechtm\u00e4ssigkeit der an Digital Storm erteilten Weisungen;<\/p>\n<p>g) die Beurteilung, ob besondere gesetzliche, regulatorische, berufliche oder vertragliche Geheimhaltungspflichten der Nutzung von HOMER entgegenstehen oder zus\u00e4tzliche Massnahmen erfordern;<\/p>\n<p>h) die Durchf\u00fchrung allf\u00e4llig erforderlicher Datenschutz-Folgenabsch\u00e4tzungen; und<\/p>\n<p>i) s\u00e4mtliche gegen\u00fcber betroffenen Personen, Beh\u00f6rden oder sonstigen Dritten bestehende Pflichten, soweit diese nicht unmittelbar von Gesetzes wegen Digital Storm als Auftragsbearbeiter treffen.<\/p>\n<p><strong>2.3<\/strong> Handelt der Kunde selbst als Auftragsbearbeiter eines Dritten, gew\u00e4hrleistet der Kunde zus\u00e4tzlich, dass er vom jeweiligen Verantwortlichen wirksam erm\u00e4chtigt wurde, Digital Storm und deren zul\u00e4ssige Sub-Auftragsbearbeiter einzusetzen und die f\u00fcr die Leistungserbringung erforderlichen Weisungen zu erteilen.<\/p>\n<p>Der Kunde ist allein daf\u00fcr verantwortlich, dass seine Verpflichtungen gegen\u00fcber dem jeweiligen Verantwortlichen mit diesem AVV und der Nutzung von HOMER vereinbar sind.<\/p>\n<p><strong>2.4<\/strong> Digital Storm ist nicht verpflichtet, die Rechtm\u00e4ssigkeit der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit, Bearbeitungszwecke, Kundendaten, Rechtsgrundlagen oder Weisungen des Kunden umfassend zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<hr \/>\n<h2>3. Gegenstand, Art und Zweck der Bearbeitung<\/h2>\n<p><strong>3.1<\/strong> Gegenstand der Bearbeitung ist die Bereitstellung, Entwicklung, der Betrieb, die Wartung, Absicherung und Weiterentwicklung von HOMER sowie die Erbringung der damit verbundenen vertraglich vereinbarten SaaS-Dienstleistungen.<\/p>\n<p><strong>3.2<\/strong> Die Bearbeitung kann insbesondere folgende Vorg\u00e4nge umfassen:<\/p>\n<ul>\n<li>Erheben und Entgegennehmen;<\/li>\n<li>Erfassen;<\/li>\n<li>Speichern;<\/li>\n<li>Organisieren und Strukturieren;<\/li>\n<li>Abfragen und Anzeigen;<\/li>\n<li>Ver\u00e4ndern und Aktualisieren;<\/li>\n<li>Zusammenf\u00fchren;<\/li>\n<li>Berechnen und automatisiertes Verarbeiten;<\/li>\n<li>\u00dcbermitteln an vom Kunden bestimmte Empf\u00e4nger, Systeme oder Integrationen;<\/li>\n<li>Zug\u00e4nglichmachen gegen\u00fcber zugelassenen Sub-Auftragsbearbeitern;<\/li>\n<li>Sichern;<\/li>\n<li>Einschr\u00e4nken;<\/li>\n<li>L\u00f6schen und Vernichten.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>3.3<\/strong> Zweck und Umfang der konkreten Bearbeitung ergeben sich aus der Nutzung von HOMER durch den Kunden, den vom Kunden eingesetzten Funktionen und Integrationen, dessen Einstellungen und Weisungen sowie dem Dienstleistungsvertrag.<\/p>\n<p><strong>3.4<\/strong> Digital Storm bestimmt keine eigenst\u00e4ndigen Zwecke f\u00fcr Kundendaten, die im Rahmen dieses AVV im Auftrag des Kunden bearbeitet werden.<\/p>\n<hr \/>\n<h2>4. Kategorien von Daten und betroffenen Personen<\/h2>\n<p><strong>4.1<\/strong> Je nach Nutzung von HOMER k\u00f6nnen insbesondere folgende Kategorien von Personendaten bearbeitet werden:<\/p>\n<ul>\n<li>Stamm- und Kontaktdaten;<\/li>\n<li>Unternehmens- und Gesch\u00e4ftskontaktdaten;<\/li>\n<li>Benutzer- und Kontodaten;<\/li>\n<li>Rollen und Berechtigungen;<\/li>\n<li>Kommunikationsdaten;<\/li>\n<li>Kunden- und Lieferantendaten;<\/li>\n<li>Vertrags- und Angebotsdaten;<\/li>\n<li>Rechnungs- und Abrechnungsdaten;<\/li>\n<li>Lizenz- und Verbrauchsdaten;<\/li>\n<li>Leistungs- und Zeiterfassungsdaten;<\/li>\n<li>Ticket-, Support- und Servicedaten;<\/li>\n<li>Dokumente und vom Kunden bereitgestellte Inhalte;<\/li>\n<li>technische Daten;<\/li>\n<li>Protokoll-, Zugriffs- und Nutzungsdaten;<\/li>\n<li>sonstige Daten, welche der Kunde oder seine Benutzer in HOMER eingeben oder \u00fcber angebundene Systeme an HOMER \u00fcbermitteln.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>4.2<\/strong> Betroffene Personen k\u00f6nnen insbesondere sein:<\/p>\n<ul>\n<li>Mitarbeitende und Benutzer des Kunden;<\/li>\n<li>Kunden und Endkunden des Kunden;<\/li>\n<li>Interessenten;<\/li>\n<li>Lieferanten und deren Mitarbeitende;<\/li>\n<li>Gesch\u00e4ftspartner;<\/li>\n<li>Ansprechpartner und Kontaktpersonen;<\/li>\n<li>sonstige Personen, deren Daten der Kunde in HOMER bearbeitet.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>4.3<\/strong> Art und Umfang der tats\u00e4chlich in HOMER bearbeiteten Daten werden wesentlich durch den Kunden bestimmt. Digital Storm ist nicht verpflichtet, s\u00e4mtliche vom Kunden eingegebenen Daten vorg\u00e4ngig zu pr\u00fcfen, zu klassifizieren oder auf ihre datenschutzrechtliche Zul\u00e4ssigkeit zu untersuchen.<\/p>\n<hr \/>\n<h2>5. Besonders sch\u00fctzenswerte Personendaten<\/h2>\n<p><strong>5.1<\/strong> HOMER ist grunds\u00e4tzlich nicht daf\u00fcr vorgesehen, ohne entsprechende Notwendigkeit oder ausdr\u00fcckliche Vereinbarung besonders sch\u00fctzenswerte Personendaten, besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, strafrechtliche Daten oder Daten zu bearbeiten, die besonderen gesetzlichen oder beruflichen Geheimhaltungspflichten unterliegen.<\/p>\n<p><strong>5.2<\/strong> Bearbeitet der Kunde solche Daten in HOMER, tr\u00e4gt er die Verantwortung daf\u00fcr, dass:<\/p>\n<p>a) die Bearbeitung f\u00fcr die verwendete HOMER-Funktion erforderlich und zul\u00e4ssig ist;<\/p>\n<p>b) s\u00e4mtliche erforderlichen Rechtsgrundlagen, Einwilligungen und Bewilligungen bestehen;<\/p>\n<p>c) alle zus\u00e4tzlichen gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen eingehalten werden; und<\/p>\n<p>d) die mit der Bearbeitung verbundenen Risiken angemessen beurteilt wurden.<\/p>\n<p><strong>5.3<\/strong> Digital Storm ist nicht verpflichtet, vom Kunden eingegebene Daten auf besonders sch\u00fctzenswerte Inhalte zu untersuchen oder deren Bearbeitung gesondert zu \u00fcberwachen.<\/p>\n<p><strong>5.4<\/strong> Digital Storm kann die Bearbeitung bestimmter Datenkategorien untersagen, einschr\u00e4nken oder von zus\u00e4tzlichen vertraglichen, organisatorischen oder technischen Voraussetzungen abh\u00e4ngig machen, sofern dies aus Sicherheits-, Compliance-, regulatorischen oder betrieblichen Gr\u00fcnden erforderlich erscheint.<\/p>\n<hr \/>\n<h2>6. Weisungen des Kunden<\/h2>\n<p><strong>6.1<\/strong> Digital Storm bearbeitet Kundendaten grunds\u00e4tzlich nur im Rahmen des Dienstleistungsvertrages, dieses AVV, der vom Kunden vorgenommenen Konfigurationen und dokumentierten Weisungen des Kunden.<\/p>\n<p><strong>6.2<\/strong> Die Nutzung und Konfiguration von HOMER sowie die Aktivierung von Funktionen, Integrationen und automatisierten Prozessen gelten als dokumentierte Weisungen des Kunden.<\/p>\n<p><strong>6.3<\/strong> Weisungen m\u00fcssen:<\/p>\n<p>a) rechtm\u00e4ssig sein;<\/p>\n<p>b) den vereinbarten Dienstleistungen entsprechen;<\/p>\n<p>c) technisch umsetzbar sein; und<\/p>\n<p>d) Digital Storm in Textform oder \u00fcber die daf\u00fcr vorgesehenen Produktfunktionen erteilt werden.<\/p>\n<p><strong>6.4<\/strong> Individuelle Weisungen, die \u00fcber die standardm\u00e4ssige Funktionalit\u00e4t oder den vereinbarten Leistungsumfang von HOMER hinausgehen, bed\u00fcrfen der Zustimmung von Digital Storm.<\/p>\n<p>Digital Storm ist berechtigt, den f\u00fcr Pr\u00fcfung, Umsetzung, Dokumentation und Ausf\u00fchrung solcher Weisungen entstehenden Aufwand zu den jeweils geltenden Ans\u00e4tzen in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p><strong>6.5<\/strong> Ist Digital Storm der Auffassung, dass eine Weisung gegen anwendbares Datenschutzrecht verst\u00f6sst, informiert Digital Storm den Kunden, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.<\/p>\n<p>Digital Storm ist berechtigt, die betreffende Weisung bis zur Kl\u00e4rung auszusetzen und die betroffene Bearbeitung oder Funktion vor\u00fcbergehend zu sperren.<\/p>\n<p><strong>6.6<\/strong> Digital Storm ist nicht verpflichtet, Weisungen auszuf\u00fchren, die rechtswidrig, technisch unm\u00f6glich, unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig, sicherheitsgef\u00e4hrdend oder nicht vom vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind.<\/p>\n<hr \/>\n<h2>7. Vertraulichkeit und berechtigte Personen<\/h2>\n<p><strong>7.1<\/strong> Digital Storm stellt sicher, dass Personen, die unter ihrer Verantwortung Zugang zu Kundendaten erhalten, diese nur im Rahmen ihrer Aufgaben und der zul\u00e4ssigen Bearbeitung bearbeiten.<\/p>\n<p><strong>7.2<\/strong> Personen mit Zugang zu Kundendaten werden in angemessener Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet oder unterliegen einer entsprechenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.<\/p>\n<p><strong>7.3<\/strong> Digital Storm kann den Zugang zu Kundendaten auf diejenigen Personen beschr\u00e4nken, deren Zugriff f\u00fcr Betrieb, Entwicklung, Support, Sicherheit, Wartung, Fehlerbehebung oder sonstige vertragsgem\u00e4sse Leistungen erforderlich ist.<\/p>\n<p><strong>7.4<\/strong> Zu den berechtigten Personen k\u00f6nnen auch selbstst\u00e4ndige externe Entwickler und technische Fachpersonen geh\u00f6ren, sofern diese vertraglich zu angemessenen Datenschutz-, Vertraulichkeits- und Sicherheitsverpflichtungen verpflichtet wurden und ihr Einsatz nach den Bestimmungen \u00fcber Sub-Auftragsbearbeiter zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<hr \/>\n<h2>8. Technische und organisatorische Massnahmen<\/h2>\n<p><strong>8.1<\/strong> Digital Storm trifft unter Ber\u00fccksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie Art, Umfang, Umst\u00e4nden und Zwecken der Bearbeitung angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der von ihr bearbeiteten Personendaten.<\/p>\n<p><strong>8.2<\/strong> Die Massnahmen richten sich nach dem jeweiligen Risiko und k\u00f6nnen insbesondere Massnahmen in den Bereichen umfassen:<\/p>\n<ul>\n<li>Zugriffskontrolle;<\/li>\n<li>Berechtigungsmanagement;<\/li>\n<li>Authentifizierung;<\/li>\n<li>Vertraulichkeit;<\/li>\n<li>Integrit\u00e4t;<\/li>\n<li>Verf\u00fcgbarkeit;<\/li>\n<li>Wiederherstellbarkeit;<\/li>\n<li>Protokollierung;<\/li>\n<li>System- und Netzwerksicherheit;<\/li>\n<li>Datensicherung;<\/li>\n<li>Schwachstellen- und Patch-Management;<\/li>\n<li>Incident Management;<\/li>\n<li>organisatorische Sicherheitsvorgaben;<\/li>\n<li>Kontrolle eingesetzter Dienstleister und Sub-Auftragsbearbeiter.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>8.3<\/strong> Digital Storm schuldet keine absolute Sicherheit und gew\u00e4hrleistet insbesondere nicht, dass Sicherheitsvorf\u00e4lle, Cyberangriffe, Sicherheitsl\u00fccken oder unbefugte Zugriffe vollst\u00e4ndig ausgeschlossen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>8.4<\/strong> Digital Storm ist berechtigt, technische und organisatorische Massnahmen jederzeit anzupassen, zu ersetzen oder weiterzuentwickeln, sofern das Schutzniveau insgesamt unter Ber\u00fccksichtigung des Risikos angemessen bleibt.<\/p>\n<p>Ein Anspruch des Kunden auf bestimmte technische L\u00f6sungen, Hersteller, Technologien, Architekturen oder Sicherheitsverfahren besteht nur, wenn diese ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurden.<\/p>\n<p><strong>8.5<\/strong> Sicherheitskonzepte, Architekturinformationen, Auditberichte, Penetrationstest-Ergebnisse und vergleichbare Informationen von Digital Storm sind vertraulich.<\/p>\n<p>Digital Storm ist nicht verpflichtet, Quellcode, vollst\u00e4ndige interne Sicherheitsdokumentationen, Informationen \u00fcber andere Kunden oder Informationen offenzulegen, deren Offenlegung die Sicherheit der Systeme beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnte.<\/p>\n<hr \/>\n<h2>9. Sub-Auftragsbearbeiter<\/h2>\n<p><strong>9.1<\/strong> Der Kunde erteilt Digital Storm eine allgemeine Genehmigung, Sub-Auftragsbearbeiter zur Erbringung, Entwicklung, Wartung, Absicherung und Unterst\u00fctzung der HOMER-Dienstleistungen einzusetzen.<\/p>\n<p><strong>9.2<\/strong> Zu den Sub-Auftragsbearbeitern k\u00f6nnen insbesondere geh\u00f6ren:<\/p>\n<ul>\n<li>Cloud- und Hosting-Anbieter;<\/li>\n<li>Datenbank- und Infrastruktur-Anbieter;<\/li>\n<li>Kommunikations- und Messaging-Anbieter;<\/li>\n<li>Monitoring-, Logging- und Sicherheitsdienste;<\/li>\n<li>Entwicklungs-, Projektmanagement- und Dokumentationssysteme;<\/li>\n<li>Software-, Schnittstellen- und Integrationsanbieter;<\/li>\n<li>Anbieter von Funktionen k\u00fcnstlicher Intelligenz; sowie<\/li>\n<li>selbstst\u00e4ndige externe Softwareentwickler und technische Fachpersonen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>9.3<\/strong> Digital Storm f\u00fchrt ein aktuelles vertrauliches Register der wesentlichen Sub-Auftragsbearbeiter (\u00abSubprozessor-Register\u00bb).<\/p>\n<p>Dieses enth\u00e4lt im erforderlichen Umfang insbesondere die Identit\u00e4t bzw. den Anbieter, den Sitz oder Bearbeitungsort, den wesentlichen Zweck der Bearbeitung und gegebenenfalls die f\u00fcr internationale Datenbekanntgaben verwendeten Garantien.<\/p>\n<p><strong>9.4<\/strong> Das vollst\u00e4ndige Subprozessor-Register muss nicht \u00f6ffentlich publiziert werden.<\/p>\n<p>Digital Storm stellt bestehenden oder zuk\u00fcnftigen Kunden die datenschutzrechtlich erforderlichen Informationen vertraulich elektronisch zur Verf\u00fcgung, insbesondere \u00fcber einen nicht \u00f6ffentlichen Kundenbereich, durch direkte elektronische \u00dcbermittlung oder auf begr\u00fcndete Anfrage.<\/p>\n<p>Der Kunde verpflichtet sich, nicht \u00f6ffentliche Informationen \u00fcber nat\u00fcrliche Personen, Sicherheitsstrukturen und Sub-Auftragsbearbeiter vertraulich zu behandeln und ausschliesslich zur Beurteilung der datenschutzrechtlichen Auftragsbearbeitung zu verwenden.<\/p>\n<p><strong>9.5<\/strong> Auf \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen \u00dcbersichten darf Digital Storm nat\u00fcrliche Personen oder Gruppen von nat\u00fcrlichen Personen aus Gr\u00fcnden des Pers\u00f6nlichkeitsschutzes und der Systemsicherheit in kategorisierter oder anonymisierter Form ausweisen, sofern die zur Wahrnehmung zwingender gesetzlicher Rechte erforderlichen weitergehenden Informationen vertraulich zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n<p><strong>9.6<\/strong> Digital Storm informiert den Kunden \u00fcber die beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines wesentlichen Sub-Auftragsbearbeiters, soweit eine solche Information nach dem anwendbaren Datenschutzrecht erforderlich ist.<\/p>\n<p>Die Information kann insbesondere per E-Mail, Produktmitteilung, Kundenportal oder auf einem anderen geeigneten elektronischen Weg erfolgen.<\/p>\n<p><strong>9.7<\/strong> Der Kunde kann innerhalb von zehn Kalendertagen nach einer solchen Information aus konkret begr\u00fcndeten datenschutzrechtlichen Gr\u00fcnden gegen einen neuen oder ersetzten Sub-Auftragsbearbeiter Einspruch erheben.<\/p>\n<p>Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Einspruch, gilt der Einsatz des betreffenden Sub-Auftragsbearbeiters als akzeptiert.<\/p>\n<p><strong>9.8<\/strong> Ein Einspruch ist nur zul\u00e4ssig, wenn der Kunde konkret darlegt, weshalb der Einsatz des betreffenden Sub-Auftragsbearbeiters gegen auf die konkrete Bearbeitung anwendbares Datenschutzrecht verstossen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Rein wirtschaftliche, gesch\u00e4ftliche oder allgemeine Pr\u00e4ferenzen stellen keinen ausreichenden Einspruchsgrund dar.<\/p>\n<p><strong>9.9<\/strong> Im Falle eines berechtigten Einspruchs kann Digital Storm nach eigenem Ermessen:<\/p>\n<p>a) auf den betreffenden Sub-Auftragsbearbeiter verzichten;<\/p>\n<p>b) einen anderen Sub-Auftragsbearbeiter einsetzen;<\/p>\n<p>c) zus\u00e4tzliche geeignete Schutzmassnahmen treffen;<\/p>\n<p>d) die betroffene Funktion oder Dienstleistung einschr\u00e4nken oder einstellen; oder<\/p>\n<p>e) den betroffenen Dienstleistungsvertrag oder Teile davon beenden.<\/p>\n<p>Soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, entstehen dem Kunden daraus keine Schadenersatz-, R\u00fcckerstattungs- oder sonstigen Anspr\u00fcche.<\/p>\n<p><strong>9.10<\/strong> Digital Storm verpflichtet Sub-Auftragsbearbeiter im gesetzlich erforderlichen Umfang zu angemessenen Datenschutz-, Vertraulichkeits- und Sicherheitsverpflichtungen.<\/p>\n<p><strong>9.11<\/strong> Soweit Digital Storm nach zwingendem Datenschutzrecht gegen\u00fcber dem Kunden f\u00fcr die Erf\u00fcllung von Pflichten eines Sub-Auftragsbearbeiters einzustehen hat, bleiben die Haftungsausschl\u00fcsse und Haftungsbeschr\u00e4nkungen gem\u00e4ss Ziff. 15 dieses AVV sowie Ziff. 9 und 10 der AGB soweit gesetzlich zul\u00e4ssig anwendbar.<\/p>\n<hr \/>\n<h2>10. Hosting, Entwicklungsdienste und Bearbeitung im Ausland<\/h2>\n<p><strong>10.1<\/strong> Digital Storm bestimmt die f\u00fcr HOMER eingesetzte technische Infrastruktur und die hierf\u00fcr eingesetzten Anbieter nach eigenem Ermessen unter Beachtung des anwendbaren Datenschutzrechts.<\/p>\n<p><strong>10.2<\/strong> Die prim\u00e4ren produktiven HOMER-Daten werden derzeit auf Cloud-Infrastruktur von Microsoft Azure in der Schweiz gespeichert.<\/p>\n<p>Hieraus entsteht kein Anspruch des Kunden auf einen dauerhaft unver\u00e4nderten Anbieter, eine bestimmte Cloud-Plattform, ein bestimmtes Rechenzentrum oder einen bestimmten Bearbeitungsstandort, sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.<\/p>\n<p>Digital Storm ist insbesondere berechtigt, Microsoft Azure durch andere geeignete Anbieter wie beispielsweise Amazon Web Services, Google Cloud Platform oder andere vergleichbare Infrastruktur- und Cloud-Anbieter zu erg\u00e4nzen oder zu ersetzen.<\/p>\n<p>Soweit dadurch eine datenschutzrechtlich relevante \u00c4nderung eines Sub-Auftragsbearbeiters oder Bearbeitungsortes entsteht, gelten die Bestimmungen dieses AVV und des anwendbaren Datenschutzrechts.<\/p>\n<p><strong>10.3<\/strong> Soweit Personendaten in einem Staat bearbeitet oder einer Person bzw. einem Empf\u00e4nger in einem Staat zug\u00e4nglich gemacht werden, f\u00fcr den kein gesetzlich anerkanntes angemessenes Datenschutzniveau besteht, trifft Digital Storm die f\u00fcr die von ihr veranlasste Bekanntgabe gesetzlich erforderlichen geeigneten Garantien.<\/p>\n<p>Hierzu k\u00f6nnen insbesondere vom ED\u00d6B anerkannte Standarddatenschutzklauseln sowie zus\u00e4tzliche technische, organisatorische oder vertragliche Schutzmassnahmen eingesetzt werden.<\/p>\n<p><strong>10.4<\/strong> Im Rahmen der Entwicklung, Wartung, Fehlerbehebung und technischen Unterst\u00fctzung von HOMER setzt Digital Storm selbstst\u00e4ndige externe Softwareentwickler mit Arbeits- und Bearbeitungsort Vietnam ein.<\/p>\n<p>Die Namen dieser nat\u00fcrlichen Personen werden aus Gr\u00fcnden des Pers\u00f6nlichkeitsschutzes und der Sicherheit nicht \u00f6ffentlich publiziert.<\/p>\n<p>Ihre vollst\u00e4ndigen Identifikations- und Vertragsinformationen werden von Digital Storm vertraulich dokumentiert und Kunden nur im datenschutzrechtlich erforderlichen Umfang vertraulich zug\u00e4nglich gemacht.<\/p>\n<p><strong>10.5<\/strong> Die externen Entwickler k\u00f6nnen, soweit dies f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit technisch erforderlich und von Digital Storm autorisiert ist, mittels kontrolliertem Remote-Zugriff aus Vietnam auf produktive HOMER-Systeme und darin enthaltene Kundendaten zugreifen.<\/p>\n<p>Die produktiven HOMER-Daten werden dadurch nicht planm\u00e4ssig oder dauerhaft in Vietnam gespeichert.<\/p>\n<p>Den externen Entwicklern ist insbesondere untersagt, Kundendaten ohne ausdr\u00fcckliche Autorisierung von Digital Storm:<\/p>\n<ul>\n<li>auf lokalen Ger\u00e4ten dauerhaft zu speichern;<\/li>\n<li>auf private oder nicht genehmigte Cloud-Speicher zu kopieren;<\/li>\n<li>zu synchronisieren;<\/li>\n<li>auf externe Datentr\u00e4ger zu kopieren;<\/li>\n<li>auszudrucken;<\/li>\n<li>Dritten zug\u00e4nglich zu machen;<\/li>\n<li>eigenst\u00e4ndige lokale Datenbest\u00e4nde oder Backups zu erstellen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Technisch unvermeidbare tempor\u00e4re Daten sind auf das erforderliche Minimum zu beschr\u00e4nken und zu l\u00f6schen, sobald sie f\u00fcr die autorisierte T\u00e4tigkeit nicht mehr ben\u00f6tigt werden.<\/p>\n<p><strong>10.6<\/strong> Die externen Entwickler sind vertraglich verpflichtet, Personendaten ausschliesslich nach Weisung von Digital Storm und nur im f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit erforderlichen Umfang zu bearbeiten.<\/p>\n<p>Sie d\u00fcrfen ohne vorg\u00e4ngige schriftliche Genehmigung von Digital Storm keine weiteren Personen oder Subunternehmer mit Zugriff auf Kundendaten beiziehen.<\/p>\n<p><strong>10.7<\/strong> Digital Storm kann f\u00fcr Softwareentwicklung, Projektmanagement, Fehlerverfolgung, Tickets, Roadmaps, Dokumentation und vergleichbare Entwicklungsprozesse insbesondere Cloud-Dienste von Atlassian verwenden, beispielsweise Jira, Confluence oder damit verbundene Atlassian-Produkte.<\/p>\n<p>Atlassian-Systeme sind nicht als prim\u00e4rer Speicherort f\u00fcr produktive HOMER-Kundendaten vorgesehen.<\/p>\n<p>Soweit es f\u00fcr Entwicklung, Fehleranalyse oder Support erforderlich ist, k\u00f6nnen jedoch begrenzte technische Informationen, Ausschnitte, Referenzen, Kontaktdaten oder sonstige f\u00fcr die Bearbeitung eines konkreten Vorgangs erforderliche Informationen in solchen Systemen bearbeitet werden.<\/p>\n<p>Digital Storm beschr\u00e4nkt solche Daten nach M\u00f6glichkeit auf das f\u00fcr den jeweiligen Vorgang erforderliche Minimum.<\/p>\n<p>Bearbeitungsorte und internationale \u00dcbermittlungen solcher Anbieter richten sich nach der jeweils von Digital Storm verwendeten Produktkonfiguration sowie den anwendbaren Datenschutz- und Transferbedingungen des jeweiligen Anbieters.<\/p>\n<p>Digital Storm ist berechtigt, Atlassian-Produkte durch andere vergleichbare Entwicklungs-, Ticketing-, Dokumentations- oder Projektmanagementsysteme zu erg\u00e4nzen oder zu ersetzen.<\/p>\n<p><strong>10.8<\/strong> Der Kunde weist Digital Storm darauf hin, wenn f\u00fcr seine Daten aufgrund gesetzlicher, regulatorischer, vertraglicher oder beruflicher Geheimhaltungspflichten besondere Anforderungen an Bearbeitungsorte oder Daten\u00fcbermittlungen bestehen.<\/p>\n<p>Ohne entsprechende ausdr\u00fcckliche Vereinbarung schuldet Digital Storm keine Beschr\u00e4nkung auf einen bestimmten Anbieter, Staat, Rechenzentrumsstandort oder eine bestimmte technische Plattform, soweit das anwendbare Datenschutzrecht eingehalten wird.<\/p>\n<p><strong>10.9<\/strong> Der Kunde ist selbst verantwortlich f\u00fcr die Beurteilung, ob seine Nutzung von HOMER einschliesslich der von ihm eingesetzten Integrationen und aktivierten Drittanbieter mit zus\u00e4tzlichen gesetzlichen, regulatorischen, vertraglichen oder beruflichen Anforderungen vereinbar ist.<\/p>\n<hr \/>\n<h2>11. Rechte betroffener Personen<\/h2>\n<p><strong>11.1<\/strong> Der Kunde ist grunds\u00e4tzlich f\u00fcr die Bearbeitung und Beantwortung von Begehren betroffener Personen verantwortlich.<\/p>\n<p><strong>11.2<\/strong> Richtet eine betroffene Person ein Begehren unmittelbar an Digital Storm, das Kundendaten betrifft, ist Digital Storm berechtigt, dieses Begehren an den Kunden weiterzuleiten.<\/p>\n<p>Digital Storm beantwortet ein solches Begehren grunds\u00e4tzlich nicht selbst, sofern Digital Storm dazu nicht unmittelbar gesetzlich verpflichtet ist oder vom Kunden entsprechend beauftragt wurde.<\/p>\n<p><strong>11.3<\/strong> Digital Storm unterst\u00fctzt den Kunden unter Ber\u00fccksichtigung der Art der Bearbeitung und der verf\u00fcgbaren technischen M\u00f6glichkeiten im gesetzlich erforderlichen Umfang bei der Erf\u00fcllung seiner Pflichten gegen\u00fcber betroffenen Personen.<\/p>\n<p><strong>11.4<\/strong> Soweit die Unterst\u00fctzung nicht bereits durch standardm\u00e4ssige Funktionen von HOMER erbracht wird, ist Digital Storm berechtigt, den hierf\u00fcr entstehenden Aufwand zu den jeweils geltenden Ans\u00e4tzen in Rechnung zu stellen, soweit zwingendes Recht keine unentgeltliche Leistung verlangt.<\/p>\n<hr \/>\n<h2>12. Verletzungen der Datensicherheit<\/h2>\n<p><strong>12.1<\/strong> Wird Digital Storm eine Verletzung der Datensicherheit bekannt, die Personendaten betrifft, welche Digital Storm im Auftrag des Kunden bearbeitet, informiert Digital Storm den Kunden nach Massgabe des anwendbaren Datenschutzrechts so rasch als m\u00f6glich bzw., soweit die DSGVO anwendbar ist, ohne unangemessene Verz\u00f6gerung.<\/p>\n<p><strong>12.2<\/strong> Die erstmalige Mitteilung enth\u00e4lt diejenigen Informationen, die Digital Storm zu diesem Zeitpunkt vern\u00fcnftigerweise zur Verf\u00fcgung stehen.<\/p>\n<p>Soweit nicht s\u00e4mtliche Informationen gleichzeitig verf\u00fcgbar sind, kann Digital Storm diese schrittweise nachreichen.<\/p>\n<p><strong>12.3<\/strong> Soweit verf\u00fcgbar und gesetzlich erforderlich, kann die Mitteilung insbesondere Angaben enthalten \u00fcber:<\/p>\n<ul>\n<li>Art der Verletzung;<\/li>\n<li>betroffene Datenkategorien;<\/li>\n<li>bekannte oder voraussichtliche Auswirkungen;<\/li>\n<li>bereits ergriffene oder geplante Massnahmen; und<\/li>\n<li>eine Kontaktstelle f\u00fcr weitere Informationen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>12.4<\/strong> Eine Mitteilung durch Digital Storm stellt weder ein Anerkenntnis eines Mangels noch ein Schuldanerkenntnis oder Anerkenntnis einer Haftung dar.<\/p>\n<p><strong>12.5<\/strong> Der Kunde ist verantwortlich f\u00fcr die Beurteilung, ob eine Meldung an Datenschutzbeh\u00f6rden, andere Beh\u00f6rden, betroffene Personen, eigene Kunden oder sonstige Dritte erforderlich ist, soweit das anwendbare Recht diese Pflicht nicht unmittelbar Digital Storm auferlegt.<\/p>\n<p><strong>12.6<\/strong> Digital Storm unterst\u00fctzt den Kunden bei solchen Pflichten im gesetzlich erforderlichen Umfang und unter Ber\u00fccksichtigung der Digital Storm verf\u00fcgbaren Informationen.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzliche Leistungen, Untersuchungen, Berichte, kundenspezifische Dokumentationen oder Unterst\u00fctzungsleistungen k\u00f6nnen dem Kunden nach Aufwand verrechnet werden, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt.<\/p>\n<hr \/>\n<h2>13. Weitere Unterst\u00fctzung des Kunden<\/h2>\n<p><strong>13.1<\/strong> Digital Storm unterst\u00fctzt den Kunden im gesetzlich erforderlichen Umfang und unter Ber\u00fccksichtigung der Art der Bearbeitung sowie der Digital Storm verf\u00fcgbaren Informationen insbesondere bei:<\/p>\n<p>a) der Sicherheit der Bearbeitung;<\/p>\n<p>b) der Behandlung von Verletzungen der Datensicherheit;<\/p>\n<p>c) Datenschutz-Folgenabsch\u00e4tzungen;<\/p>\n<p>d) Konsultationen von Datenschutzbeh\u00f6rden; und<\/p>\n<p>e) der Erf\u00fcllung zwingender gesetzlicher Nachweis- und Informationspflichten.<\/p>\n<p><strong>13.2<\/strong> Die Verantwortung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung, Beurteilung und Dokumentation solcher Verfahren liegt beim Kunden, soweit diese Pflichten gesetzlich dem Verantwortlichen zugewiesen sind.<\/p>\n<p><strong>13.3<\/strong> Digital Storm ist nicht verpflichtet, f\u00fcr den Kunden Rechtsberatung zu erbringen oder die datenschutzrechtliche Zul\u00e4ssigkeit dessen Gesch\u00e4ftsmodells, Bearbeitungszwecke oder Datenbearbeitungen zu beurteilen.<\/p>\n<p><strong>13.4<\/strong> S\u00e4mtliche Unterst\u00fctzungsleistungen, die \u00fcber die standardm\u00e4ssig in HOMER enthaltenen Funktionen oder die eigenen zwingenden gesetzlichen Pflichten von Digital Storm hinausgehen, k\u00f6nnen von Digital Storm nach Aufwand zu den jeweils geltenden Ans\u00e4tzen verrechnet werden.<\/p>\n<hr \/>\n<h2>14. Nachweise und Audits<\/h2>\n<p><strong>14.1<\/strong> Digital Storm stellt dem Kunden auf Anfrage diejenigen Informationen zur Verf\u00fcgung, die vern\u00fcnftigerweise erforderlich sind, um die Einhaltung der f\u00fcr Digital Storm als Auftragsbearbeiter geltenden gesetzlichen Pflichten nachzuweisen.<\/p>\n<p><strong>14.2<\/strong> Der Nachweis erfolgt vorrangig durch bereits verf\u00fcgbare Unterlagen, insbesondere:<\/p>\n<ul>\n<li>Beschreibungen technischer und organisatorischer Massnahmen;<\/li>\n<li>Zertifikate;<\/li>\n<li>Pr\u00fcfberichte;<\/li>\n<li>standardisierte Frageb\u00f6gen;<\/li>\n<li>Sicherheitsinformationen; oder<\/li>\n<li>vergleichbare geeignete Nachweise.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>14.3<\/strong> Ein Audit oder eine Inspektion vor Ort ist nur zul\u00e4ssig, soweit:<\/p>\n<p>a) das anwendbare Datenschutzrecht dies erfordert;<\/p>\n<p>b) die erforderlichen Informationen nicht angemessen durch andere Nachweise erbracht werden k\u00f6nnen; und<\/p>\n<p>c) das Audit verh\u00e4ltnism\u00e4ssig ist.<\/p>\n<p><strong>14.4<\/strong> Audits sind grunds\u00e4tzlich mindestens 30 Kalendertage im Voraus schriftlich anzuk\u00fcndigen und w\u00e4hrend der \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten von Digital Storm durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Vorbehalten bleiben F\u00e4lle, in denen aufgrund zwingenden Rechts oder einer Anordnung einer zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde eine k\u00fcrzere Frist erforderlich ist.<\/p>\n<p><strong>14.5<\/strong> Ohne konkreten datenschutzrechtlichen Anlass ist h\u00f6chstens ein Audit innerhalb von zw\u00f6lf Monaten zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>14.6<\/strong> Ein vom Kunden eingesetzter externer Auditor muss:<\/p>\n<p>a) unabh\u00e4ngig sein;<\/p>\n<p>b) \u00fcber angemessene fachliche Qualifikationen verf\u00fcgen;<\/p>\n<p>c) zur Vertraulichkeit verpflichtet sein; und<\/p>\n<p>d) darf kein unmittelbarer Wettbewerber von Digital Storm sein.<\/p>\n<p><strong>14.7<\/strong> Audits d\u00fcrfen insbesondere nicht:<\/p>\n<ul>\n<li>die Sicherheit oder den Betrieb von HOMER beeintr\u00e4chtigen;<\/li>\n<li>Zugang zu Daten anderer Kunden erm\u00f6glichen;<\/li>\n<li>Quellcode offenlegen;<\/li>\n<li>Gesch\u00e4ftsgeheimnisse oder sicherheitskritische interne Informationen unn\u00f6tig offenlegen; oder<\/li>\n<li>unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige technische oder organisatorische Eingriffe erfordern.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>14.8<\/strong> Der Kunde tr\u00e4gt s\u00e4mtliche eigenen Kosten sowie die Digital Storm durch Vorbereitung, Begleitung, Durchf\u00fchrung und Nachbearbeitung eines Audits entstehenden Aufwendungen.<\/p>\n<p>Digital Storm kann diese Aufwendungen zu ihren jeweils geltenden Ans\u00e4tzen verrechnen, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.<\/p>\n<p><strong>14.9<\/strong> Zwingende beh\u00f6rdliche Pr\u00fcf-, Auskunfts- und Kontrollrechte bleiben vorbehalten.<\/p>\n<hr \/>\n<h2>15. Haftung und Freistellung<\/h2>\n<p><strong>15.1<\/strong> F\u00fcr s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche aus oder im Zusammenhang mit diesem AVV gelten die Gew\u00e4hrleistungs-, Haftungsausschluss- und Haftungsbeschr\u00e4nkungsbestimmungen gem\u00e4ss Ziff. 9 und 10 der jeweils anwendbaren AGB von Digital Storm.<\/p>\n<p>Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr Anspr\u00fcche im Zusammenhang mit Datenschutz, Datensicherheit, Verletzungen der Vertraulichkeit, Sub-Auftragsbearbeitern, Auslandtransfers, Datenverlust, Datenoffenlegung und Sicherheitsvorf\u00e4llen, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.<\/p>\n<p><strong>15.2<\/strong> Dieser AVV begr\u00fcndet keine weitergehende Haftung von Digital Storm als diejenige, die sich aus zwingendem Datenschutzrecht und den AGB ergibt.<\/p>\n<p>Insbesondere stellt die \u00dcbernahme einer Verpflichtung in diesem AVV keine Garantie oder Zusicherung eines bestimmten Erfolgs dar, sofern dies nicht ausdr\u00fccklich als solche bezeichnet ist.<\/p>\n<p><strong>15.3<\/strong> Zwingende gesetzliche Anspr\u00fcche betroffener Personen oder Befugnisse von Datenschutz- oder anderen Beh\u00f6rden werden durch diesen AVV nicht eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>F\u00fcr das interne Verh\u00e4ltnis zwischen Digital Storm und dem Kunden gelten jedoch die vertraglichen Haftungs- und Regressregelungen soweit gesetzlich zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>15.4<\/strong> Der Kunde h\u00e4lt Digital Storm sowie deren Gesellschafter, Organe, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Mitarbeitende, Beauftragte und Hilfspersonen soweit gesetzlich zul\u00e4ssig von Anspr\u00fcchen Dritter sowie damit verbundenen angemessenen Kosten und Aufwendungen schadlos, soweit diese insbesondere beruhen auf:<\/p>\n<p>a) einer rechtswidrigen Bearbeitung durch den Kunden;<\/p>\n<p>b) fehlenden oder unzureichenden Rechtsgrundlagen, Einwilligungen oder Bewilligungen;<\/p>\n<p>c) einer Verletzung von Informationspflichten durch den Kunden;<\/p>\n<p>d) rechtswidrigen oder unzul\u00e4ssigen Weisungen des Kunden;<\/p>\n<p>e) der unzul\u00e4ssigen Eingabe oder Bearbeitung besonders sch\u00fctzenswerter oder besonders regulierter Daten;<\/p>\n<p>f) einer Verletzung gesetzlicher, regulatorischer, beruflicher oder vertraglicher Geheimhaltungspflichten des Kunden;<\/p>\n<p>g) der fehlenden Berechtigung des Kunden, Digital Storm oder deren Sub-Auftragsbearbeiter einzusetzen;<\/p>\n<p>h) Anspr\u00fcchen von Kunden, Endkunden, Mitarbeitenden oder sonstigen betroffenen Personen des Kunden, soweit deren Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden liegt; oder<\/p>\n<p>i) einer sonstigen Verletzung dieses AVV oder des anwendbaren Datenschutzrechts durch den Kunden.<\/p>\n<p><strong>15.5<\/strong> Die Freistellung umfasst, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, auch angemessene Rechtsberatungs-, Verteidigungs-, Gerichts-, Untersuchungs- und sonstige Kosten sowie beh\u00f6rdliche Geb\u00fchren und finanzielle Belastungen, soweit diese dem Verantwortungsbereich des Kunden zuzurechnen sind.<\/p>\n<p><strong>15.6<\/strong> Die Freistellung gilt nicht, soweit der betreffende Anspruch nachweislich ausschliesslich durch ein Verhalten von Digital Storm verursacht wurde, f\u00fcr welches Digital Storm nach zwingendem Recht einzustehen hat.<\/p>\n<p><strong>15.7<\/strong> Ausschliessliche Vertragspartnerin des Kunden im Rahmen dieses AVV ist Digital Storm. Gesellschafter, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Organe, Mitarbeitende, Beauftragte und Hilfspersonen von Digital Storm \u00fcbernehmen gegen\u00fcber dem Kunden keine pers\u00f6nliche Garantie, B\u00fcrgschaft oder sonstige pers\u00f6nliche vertragliche Verpflichtung.<\/p>\n<p>Zwingende gesetzliche Anspr\u00fcche gegen nat\u00fcrliche Personen bleiben vorbehalten.<\/p>\n<hr \/>\n<h2>16. R\u00fcckgabe und L\u00f6schung von Daten<\/h2>\n<p><strong>16.1<\/strong> Der Kunde ist daf\u00fcr verantwortlich, die von ihm nach Vertragsende weiterhin ben\u00f6tigten Daten vor Beendigung des Dienstleistungsvertrages \u00fcber die von HOMER bereitgestellten Export- oder Zugriffsm\u00f6glichkeiten zu sichern.<\/p>\n<p><strong>16.2<\/strong> Soweit das anwendbare Datenschutzrecht dem Kunden ein Wahlrecht zwischen R\u00fcckgabe und L\u00f6schung einr\u00e4umt, hat der Kunde dieses Wahlrecht sp\u00e4testens bis zum Ende des Dienstleistungsvertrages auszu\u00fcben.<\/p>\n<p>\u00c4ussert der Kunde keine Wahl, gilt die L\u00f6schung als gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong>16.3<\/strong> Eine R\u00fcckgabe erfolgt grunds\u00e4tzlich \u00fcber die standardm\u00e4ssig von HOMER bereitgestellten Export- oder Zugriffsm\u00f6glichkeiten.<\/p>\n<p>Digital Storm ist nicht verpflichtet, Daten in einem kundenspezifischen Format aufzubereiten, zu migrieren oder an ein Nachfolgesystem zu \u00fcbertragen, sofern dies nicht separat vereinbart wird.<\/p>\n<p>Solche zus\u00e4tzlichen Leistungen k\u00f6nnen nach Aufwand verrechnet werden.<\/p>\n<p><strong>16.4<\/strong> Nach Vertragsende ist Digital Storm berechtigt, Kundendaten aus den produktiven Systemen zu l\u00f6schen.<\/p>\n<p><strong>16.5<\/strong> Daten in Backups, Protokollen, Sicherungskopien oder technisch bedingten redundanten Kopien k\u00f6nnen bis zum Ablauf der jeweiligen regul\u00e4ren Backup-, Aufbewahrungs- und L\u00f6schzyklen fortbestehen.<\/p>\n<p>Sie werden w\u00e4hrend dieser Zeit grunds\u00e4tzlich nicht mehr f\u00fcr operative Zwecke verwendet und im Rahmen der regul\u00e4ren Prozesse gel\u00f6scht oder \u00fcberschrieben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.<\/p>\n<p><strong>16.6<\/strong> Aus dem Vorhandensein interner Sicherungskopien ergibt sich kein Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung einzelner Daten.<\/p>\n<p><strong>16.7<\/strong> Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie das Recht von Digital Storm, Daten soweit erforderlich zur Wahrung oder Durchsetzung eigener Rechtsanspr\u00fcche aufzubewahren, bleiben vorbehalten.<\/p>\n<hr \/>\n<h2>17. Kosten und zus\u00e4tzliche Leistungen<\/h2>\n<p><strong>17.1<\/strong> Die im regul\u00e4ren Leistungsumfang von HOMER enthaltenen Datenschutzleistungen sind mit den vereinbarten Abonnementsgeb\u00fchren abgegolten.<\/p>\n<p><strong>17.2<\/strong> Digital Storm ist berechtigt, zus\u00e4tzliche Aufwendungen nach Zeitaufwand zu den jeweils geltenden Ans\u00e4tzen zu verrechnen, insbesondere f\u00fcr:<\/p>\n<ul>\n<li>individuelle Weisungen;<\/li>\n<li>kundenspezifische Ausk\u00fcnfte;<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung bei Betroffenenbegehren;<\/li>\n<li>Datenexporte ausserhalb der Standardfunktionen;<\/li>\n<li>Datenschutz-Folgenabsch\u00e4tzungen;<\/li>\n<li>beh\u00f6rdliche Anfragen;<\/li>\n<li>Untersuchungen und Sonderberichte;<\/li>\n<li>kundenspezifische Sicherheitsfrageb\u00f6gen;<\/li>\n<li>Audits und Inspektionen;<\/li>\n<li>Migrationen;<\/li>\n<li>Sonderl\u00f6schungen;<\/li>\n<li>Wiederherstellungsversuche; und<\/li>\n<li>sonstige Leistungen ausserhalb des standardm\u00e4ssigen Leistungsumfangs.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>17.3<\/strong> Dies gilt auch dann, wenn die Mitwirkung von Digital Storm zur Erf\u00fcllung einer Pflicht des Kunden erforderlich ist, soweit zwingendes Recht nicht ausdr\u00fccklich eine unentgeltliche Leistung von Digital Storm verlangt.<\/p>\n<hr \/>\n<h2>18. Dauer und Beendigung<\/h2>\n<p><strong>18.1<\/strong> Dieser AVV tritt gleichzeitig mit dem Dienstleistungsvertrag in Kraft und gilt solange Digital Storm im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet.<\/p>\n<p><strong>18.2<\/strong> Mit Beendigung des Dienstleistungsvertrages endet grunds\u00e4tzlich auch dieser AVV.<\/p>\n<p>Bestimmungen, die ihrer Natur nach \u00fcber das Vertragsende hinaus gelten sollen, insbesondere Vertraulichkeits-, L\u00f6sch-, Haftungs-, Freistellungs- und Nachweispflichten, bleiben im erforderlichen Umfang bestehen.<\/p>\n<hr \/>\n<h2>19. \u00c4nderungen<\/h2>\n<p><strong>19.1<\/strong> Digital Storm ist berechtigt, diesen AVV aufgrund rechtlicher, regulatorischer, sicherheitsbezogener, technischer, wirtschaftlicher oder betrieblicher Entwicklungen anzupassen.<\/p>\n<p><strong>19.2<\/strong> Die jeweils aktuelle Fassung wird von Digital Storm elektronisch zur Verf\u00fcgung gestellt. Eine individuelle Mitteilung an den Kunden ist nicht erforderlich, soweit das anwendbare Datenschutzrecht eine solche nicht ausdr\u00fccklich verlangt.<\/p>\n<p><strong>19.3<\/strong> \u00c4nderungen gelten f\u00fcr neu abgeschlossene Vertr\u00e4ge mit ihrer Ver\u00f6ffentlichung und f\u00fcr bestehende Vertragsverh\u00e4ltnisse sp\u00e4testens ab Beginn der n\u00e4chsten Vertragsperiode.<\/p>\n<p>\u00c4nderungen, die zur Einhaltung zwingender gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen oder aus Sicherheitsgr\u00fcnden erforderlich sind, k\u00f6nnen soweit gesetzlich zul\u00e4ssig bereits ab dem von Digital Storm bestimmten Zeitpunkt gelten.<\/p>\n<p><strong>19.4<\/strong> Gesetzliche Informations- und Einspruchsrechte im Zusammenhang mit \u00c4nderungen von Sub-Auftragsbearbeitern bleiben vorbehalten.<\/p>\n<hr \/>\n<h2>20. Verh\u00e4ltnis zu den AGB und Schlussbestimmungen<\/h2>\n<p><strong>20.1<\/strong> Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem AVV und den AGB geht dieser AVV ausschliesslich hinsichtlich spezifischer datenschutzrechtlicher Bearbeitungspflichten vor.<\/p>\n<p>Die Bestimmungen \u00fcber Gew\u00e4hrleistung und Haftung gem\u00e4ss Ziff. 9 und 10 der AGB bleiben ausdr\u00fccklich vorbehalten.<\/p>\n<p><strong>20.2<\/strong> Abweichende oder zus\u00e4tzliche Verpflichtungen von Digital Storm bestehen nur, wenn Digital Storm diesen ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt hat.<\/p>\n<p><strong>20.3<\/strong> Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>20.4<\/strong> Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, der Sitz von Digital Storm.<\/p>\n<p><strong>20.5<\/strong> Dieser AVV unterliegt ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht. Soweit die DSGVO unmittelbar auf eine konkrete Datenbearbeitung anwendbar ist, bleiben deren zwingende Bestimmungen vorbehalten.<\/p>\n<hr \/>\n<h1>Anhang 1 \u2013 Beschreibung der Auftragsbearbeitung<\/h1>\n<p><strong>Gegenstand der Bearbeitung<\/strong><\/p>\n<p>Bereitstellung, Entwicklung, Betrieb, Wartung und Support der SaaS-Plattform HOMER sowie der vom Kunden aktivierten Funktionen, Integrationen und Dienstleistungen.<\/p>\n<p><strong>Dauer der Bearbeitung<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die Dauer des Dienstleistungsvertrages sowie anschliessend f\u00fcr technisch und rechtlich erforderliche Aufbewahrungs-, Sicherungs- und L\u00f6schfristen.<\/p>\n<p><strong>Art der Bearbeitung<\/strong><\/p>\n<p>Erheben, Erfassen, Organisieren, Strukturieren, Speichern, Abfragen, Anzeigen, Ver\u00e4ndern, Verkn\u00fcpfen, Berechnen, automatisiertes Verarbeiten, \u00dcbermitteln, Sichern, Einschr\u00e4nken, L\u00f6schen und Vernichten.<\/p>\n<p><strong>Zweck der Bearbeitung<\/strong><\/p>\n<p>Erbringung der vom Kunden bezogenen HOMER-Dienstleistungen und der vom Kunden aktivierten Funktionen und Integrationen.<\/p>\n<p><strong>Kategorien von Personendaten<\/strong><\/p>\n<p>Insbesondere Stamm-, Kontakt-, Unternehmens-, Benutzer-, Kommunikations-, Kunden-, Lieferanten-, Vertrags-, Angebots-, Rechnungs-, Abrechnungs-, Lizenz-, Verbrauchs-, Leistungs-, Zeit-, Ticket-, Support-, Dokument-, Inhalts-, Protokoll-, Zugriffs- und Nutzungsdaten sowie sonstige vom Kunden bereitgestellte Daten.<\/p>\n<p><strong>Kategorien betroffener Personen<\/strong><\/p>\n<p>Insbesondere Benutzer und Mitarbeitende des Kunden, Kunden und Endkunden, Interessenten, Lieferanten, Gesch\u00e4ftspartner, Kontaktpersonen und sonstige Personen, deren Daten vom Kunden \u00fcber HOMER bearbeitet werden.<\/p>\n<p><strong>Besonders sch\u00fctzenswerte Daten<\/strong><\/p>\n<p>Nicht allgemein als notwendiger Bestandteil der HOMER-Dienstleistungen vorgesehen. Soweit der Kunde solche Daten bearbeitet, gelten insbesondere Ziff. 5 dieses AVV.<\/p>\n<p><strong>Weisungen<\/strong><\/p>\n<p>Der Dienstleistungsvertrag, die Nutzung und Konfiguration von HOMER, vom Kunden aktivierte Funktionen und Integrationen sowie zus\u00e4tzliche rechtm\u00e4ssige dokumentierte Weisungen gem\u00e4ss Ziff. 6.<\/p>\n<hr \/>\n<h1>Anhang 2 \u2013 \u00dcbersicht wesentlicher eingesetzter Dienste und Sub-Auftragsbearbeiter<\/h1>\n<h2>Cloud-Infrastruktur \/ produktives Hosting<\/h2>\n<p><strong>Aktueller prim\u00e4rer Anbieter:<\/strong> Microsoft Azure<br \/>\n<strong>Aktueller prim\u00e4rer Bearbeitungsort:<\/strong> Schweiz<br \/>\n<strong>Zweck:<\/strong> Hosting, Datenbanken, Rechenleistung, Speicherung, Netzwerk- und technische Infrastruktur f\u00fcr HOMER<br \/>\n<strong>Hinweis:<\/strong> Digital Storm kann den Anbieter oder Bearbeitungsort gem\u00e4ss Ziff. 9 und 10 dieses AVV \u00e4ndern oder erg\u00e4nzen.<\/p>\n<h2>Entwicklungs- und Projektmanagementsysteme<\/h2>\n<p><strong>Anbieter:<\/strong> Atlassian Cloud bzw. die jeweils zust\u00e4ndige Atlassian-Gesellschaft<br \/>\n<strong>Produkte:<\/strong> insbesondere Jira, Confluence und damit verbundene Entwicklungs-, Ticketing-, Roadmap- und Dokumentationsdienste<br \/>\n<strong>Zweck:<\/strong> Softwareentwicklung, Projektmanagement, Tickets, Fehleranalyse, Roadmaps und technische Dokumentation<br \/>\n<strong>Datenumfang:<\/strong> grunds\u00e4tzlich keine prim\u00e4re Speicherung produktiver HOMER-Kundendaten; soweit f\u00fcr Entwicklung oder Support erforderlich k\u00f6nnen begrenzte technische oder kundenbezogene Informationen bearbeitet werden<br \/>\n<strong>Bearbeitungsort:<\/strong> nach jeweils eingesetzter Atlassian-Konfiguration, Produkt und anwendbaren Anbieterbedingungen<\/p>\n<h2>Externe Softwareentwicklung und technische Unterst\u00fctzung<\/h2>\n<p><strong>Bearbeitungsort:<\/strong> Vietnam<br \/>\n<strong>Leistung:<\/strong> Softwareentwicklung, Wartung, Fehlerbehebung und technische Unterst\u00fctzung von HOMER<br \/>\n<strong>Datenzugriff:<\/strong> kontrollierter Remote-Zugriff auf produktive HOMER-Systeme, soweit technisch erforderlich<br \/>\n<strong>Lokale Speicherung:<\/strong> grunds\u00e4tzlich untersagt<br \/>\n<strong>Zweck:<\/strong> Entwicklung, Betrieb, Wartung, Fehleranalyse und technische Unterst\u00fctzung von HOMER<br \/>\n<strong>Schutz:<\/strong> vertragliche Datenschutz-, Vertraulichkeits-, Sicherheits- und Drittlandtransferverpflichtungen<\/p>\n<p>Die pers\u00f6nlichen Identit\u00e4ten der externen Entwickler werden nicht \u00f6ffentlich publiziert.<\/p>\n<p>Digital Storm dokumentiert deren vollst\u00e4ndige Identifikations- und Vertragsinformationen vertraulich und stellt diese Kunden nur im datenschutzrechtlich erforderlichen Umfang vertraulich zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Weitere wesentliche Anbieter und Sub-Auftragsbearbeiter k\u00f6nnen von Digital Storm eingesetzt werden. \u00c4nderungen richten sich nach Ziff. 9 dieses AVV.<\/p>\n<hr \/>\n<h1>Anhang 3 \u2013 Technische und organisatorische Massnahmen<\/h1>\n<p>Digital Storm trifft angemessene und risikobasierte technische und organisatorische Massnahmen gem\u00e4ss Ziff. 8 dieses AVV.<\/p>\n<p>Hierzu geh\u00f6ren je nach System und Risiko insbesondere:<\/p>\n<ul>\n<li>individuelle Benutzerkonten;<\/li>\n<li>rollenbasierte Berechtigungen;<\/li>\n<li>Mehrfaktor-Authentifizierung, soweit technisch verf\u00fcgbar und angemessen;<\/li>\n<li>Beschr\u00e4nkung von Produktionszugriffen auf erforderliche Personen;<\/li>\n<li>kontrollierte Remote-Zugriffe f\u00fcr externe Entwickler;<\/li>\n<li>Verbot nicht autorisierter lokaler Speicherung von Kundendaten;<\/li>\n<li>Protokollierung sicherheitsrelevanter Zugriffe und Ereignisse;<\/li>\n<li>verschl\u00fcsselte \u00dcbertragung von Daten;<\/li>\n<li>angemessene Absicherung von Endger\u00e4ten;<\/li>\n<li>Sicherheitsupdates und Patch-Management;<\/li>\n<li>Backup- und Wiederherstellungsverfahren;<\/li>\n<li>Incident-Management;<\/li>\n<li>Verpflichtung berechtigter Personen auf Vertraulichkeit;<\/li>\n<li>regelm\u00e4ssige \u00dcberpr\u00fcfung von Berechtigungen;<\/li>\n<li>angemessene organisatorische Vorgaben f\u00fcr externe Entwickler und sonstige Sub-Auftragsbearbeiter.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die konkrete Ausgestaltung der Massnahmen kann aufgrund technischer, organisatorischer, regulatorischer und sicherheitsbezogener Entwicklungen laufend angepasst werden.<\/p>\n<p>Digital Storm kann dem Kunden auf begr\u00fcndete Anfrage eine aktuelle Beschreibung der wesentlichen technischen und organisatorischen Massnahmen zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n<p>Solche Informationen sind vertraulich und d\u00fcrfen ausschliesslich zur Beurteilung der datenschutzrechtlichen Auftragsbearbeitung verwendet werden.<\/p>\n<p><em>V 2.4 (26. August 2026)<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) Digital Storm GmbH, S\u00e4gestrasse 50, 5600 Lenzburg, Schweiz 1. 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